Aktuelles
für Arbeitnehmer
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
- BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
- Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnliche Belastung dar
- Einkünfte aus Vermietung: Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
- Freizügigkeit für EU-Ausländer begründet allein keinen Anspruch auf Kinder-geld bei ansonsten unrechtmäßigem Aufenthalt
- Immobilienverkauf: Wohnungsüberlassung an (Schwieger-)Eltern nicht steuerfrei
- Die Künstlersozialabgabe – auch Auftraggeber müssen einzahlen
- Schulgeld für Privatschulen steuerlich absetzbar
- Wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 seit 1.1.2025
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Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbHHatzfelder Str. 68f
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