Aktuelles
für Immobilienbesitzer
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
- Einkünfte aus Vermietung: Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten
- Immobilienverkauf: Wohnungsüberlassung an (Schwieger-)Eltern nicht steuerfrei
- Wichtige Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 seit 1.1.2025
- Neue Entscheidungen des BFH zur Erbschaftsteuer
- Verkürzung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
- Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei bloßer Nutzungsmöglichkeit einer Immobilie
- Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom aus einer PV-Anlage
- Anpassung der Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 1.1.2025
- Offene steuerliche Fälle – Änderungen im Jahressteuergesetz 2024
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Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbHHatzfelder Str. 68f
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