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Betriebsveräußerung: Steuerliche Änderungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004


Der Gesetzgeber hat vor Jahreswechsel 2003/2004 geplante Gesetzesvorhaben zum Teil mit gravierenden Änderungen umgesetzt, von denen die meisten mit Wirkung ab dem 1.1.2004 in Kraft traten. Darunter fallen auch Änderungen bei Betriebsveräußerungen.

Der Freibetrag für Betriebsveräußerungen wird für über 55-jährige oder dauernd Berufsunfähige ab dem Veranlagungszeitraum 2004 von 51.200 Euro auf 45.000 Euro reduziert. Gleichzeitig schmilzt er ab, soweit der Veräußerungsgewinn 136.000 Euro (bis 31.12.2003 154.000 Euro) übersteigt.

Der hierfür bis 2003 gewährte halbe durchschnittliche Steuersatz in Höhe von 50 % beträgt für Betriebsveräußerungen ab dem 1.1.2004 56 % und der Mindeststeuersatz 16 % anstelle von 19,9 %.


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