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Nicht steuerbar: Teures Wohnmobil kann ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein


Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Veräußerung eines hochpreisigen Wohnmobils steuerlich ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein kann und somit als nicht steuerbarer Vorgang ein privates Veräußerungsgeschäft darstellt.

Die miteinander verheirateten Kläger kauften im Juni 2020 für rund 323.000 € netto ein Wohnmobil. Dieses vemieteten sie in Einzelfällen an eine GmbH, deren Gesellschaftergeschäftsführerin die Klägerin war. Im März 2021 veräußerten die Kläger das Wohnmobil zum Preis von rund 315.000 €

Das Finanzamt behandelte den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft und setzte somit einen steuerlichen Gewinn an, da die Freigrenze bei Weitem überschritten war. Die Kläger hingegen waren der Auffassung, dass eine Ausnahmevorschrift greife, da das Wohnmobil einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs darstelle.

Der BFH gab den Klägern Recht. Das Wohnmobil stellt ein bewegliches Wirtschaftsgut dar und wurde zwar innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung veräußert. Gleichwohl liegt grundsätzlich ein Veräußerungsgeschäft im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor. Nach der Entscheidung greift jedoch die gesetzliche Ausnahmeregelung. Der hohe Wert des Wohnmobils ist allein kein geeignetes Kriterium zur Einordnung Luxusgut. Auch ein Luxusgut kann – unabhängig von seinem Wert – ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein.

Wichtig ist lediglich, dass der Gegenstand im Laufe der Zeit einem Wertverzehr unterliegt und keine Wertsteigerung erfährt. Eine Nutzung und damit einhergehende Entwertung spricht demnach für einen häufigen Gebrauch. Eine ausschließlich private Nutzung durch den Eigentümer ist nach der Entscheidung nicht erforderlich.


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