Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Beitragsbemessungsgrenzen und Sachbezugswerte 2011


Mit den neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung werden die für das Versicherungsrecht sowie für das Beitrags- und Leistungsrecht in der Sozialversicherung maßgebenden Grenzen bestimmt. Für das Jahr 2011 gelten folgende Größen:
  • Arbeitnehmer sind nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig, wenn sie im Jahr mehr als 49.500 € bzw. im Monat mehr als 4.125 € verdienen.

  • Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden von jährlich höchstens 44.550 € bzw. von monatlich höchstens 3.712,50 € berechnet.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt 66.000 € (alte Bundesländer - aBL) bzw. 57.600 € (neue Bundesländer - nBL) im Jahr.

  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von höchstens 5.500 € (aBL) bzw. 4.800 € (nBL) monatlich berechnet.

  • Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung beträgt 2.555 € (aBL)/2.240 € (nBL) monatlich.

  • Die Geringfügigkeitsgrenze ist bei 400 € monatlich geblieben.

Der Beitragssatz für die Krankenversicherung erhöht sich für das ganze Bundesgebiet auf 15,5 %. Davon tragen Arbeitgeber 7,3 % und Arbeitnehmer 8,2 %. Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt 1,95 % bzw. bei Kinderlosen, die das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, 2,2 %; der Rentenversicherungsbeitragssatz 19,9 %. Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung steigt auf 3 %.

Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind i. d. R. je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen. Bei der Krankenversicherung hat der Arbeitnehmer zusätzlich 0,9 % selbst zu tragen. Auch der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose (0,25 %) ist vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Ausnahmen gelten für das Bundesland Sachsen. Der Arbeitnehmer trägt hier 1,475 % (bzw. kinderlose Arbeitnehmer nach Vollendung des 23. Lebensjahres 1,725 %) und der Arbeitgeber 0,475 % des Beitrags zur Pflegeversicherung.

Anmerkung: Seit dem 1.1.2009 besteht Krankenversicherungspflicht für alle! Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Gesundheitsschutz erhalten. Wer den Versicherungsschutz verloren hat, wird wieder krankenversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung.

Sachbezugswerte 2011: Der Wert für Verpflegung wird ab 1.1.2011 auf 217 € monatlich angehoben (Frühstück 47 €, Mittag- und Abendessen je 85 €). Der Wert für die Unterkunft beträgt 206 €.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de