Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten


Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, dessen Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 250.000 € betragen hat, die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten, sondern nach vereinnahmten Entgelten berechnet (Istversteuerung). Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) wurde auch das Umsatzsteuergesetz geändert.

Demnach tritt rückwirkend vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2011 an die Stelle des Betrages von 250.000 € der Betrag von 500.000 €. Die bisher nur in den neuen Bundesländern geltende Umsatzgrenze gilt damit im gesamten Bundesgebiet. Das Bundesfinanzministerium hat dazu folgende Festlegung getroffen:

  • Die Genehmigung der Istversteuerung wird nur für Umsätze erteilt, die nach dem 30.6.2009 ausgeführt werden. Ein rückwirkender Wechsel für Voranmeldungszeiträume, die vor dem 1.7.2009 enden, ist nicht möglich.

  • Hinsichtlich des maßgeblichen Gesamtumsatzes wird ausschließlich auf den Umsatz des Kalenderjahres 2008 abgestellt, der für eine Genehmigung der Istversteuerung nach der Neuregelung nicht mehr als 500.000 € betragen darf. Der im ersten Halbjahr des Kalenderjahres 2009 erzielte Gesamtumsatz bleibt außer Betracht.



Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de