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Publizitätsverstöße bei Kapitalgesellschaften ab 2007 strenger geahndet


Ab 2007 sollen Publizitätsverstöße bei Kapitalgesellschaften strenger verfolgt und mit Ordnungsgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Jahresabschlüsse sind dann zwingend beim "Elektronischen Bundesanzeiger" im Internet zu veröffentlichen und nicht mehr beim Handelsregister zu hinterlegen. Dies gilt auch für die GmbH & Co KG.

Die Betreiber des Bundesanzeigers informieren bei Verstößen gegen die Publizitätspflicht das Bundesministerium für Justiz, das dann in der Sache automatisch tätig wird. Ein Antrag von Dritten (z. B. von Wettbewerbern) ist nicht mehr nötig.

Betroffene haben dann sechs Wochen Zeit, ihre Zahlen vorzulegen, ansonsten wird das Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.


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