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Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte
Mit den Neuregelungen durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 wird der Pauschalbeitragssatz für geringfügig Beschäftigte ab dem 1.7.2006 von 25 % auf 30 % angehoben.
In diesem Zusammenhang erhöht sich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 11 % auf 13 % und zur Rentenversicherung von 12 % auf 15 %. Die Höhe der pauschalen Steuer bleibt bei 2 %. Im Gleichklang zur Anhebung des Pauschalbeitragssatzes für die Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte wird auch die Formel für die Gleitzone an die neue Pauschalgrenze angepasst.
Minijobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden, sind von der Beitragserhöhung nicht betroffen. Hier sind weiterhin je 5 % zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Minijobs in Privathaushalten, die über das Haushaltsscheckverfahren gemeldet werden, sind von der Beitragserhöhung nicht betroffen. Hier sind weiterhin je 5 % zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
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