Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Promotionskosten als Werbungskosten


Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in langjähriger Rechtsprechung Kosten für den Erwerb eines Doktortitels regelmäßig dem Bereich der Berufsausbildung und damit den Aufwendungen für die Lebensführung zugeordnet, die lediglich mit den Höchstbeträgen als Sonderausgaben berücksichtigt werden können.

Der neueren Rechtsprechung zur Anerkennung von Bildungskosten als Erwerbsaufwendungen folgend, hat der BFH nunmehr in seinem Urteil vom 4.11.2003 (VI R 96/01) entschieden, dass auch Promotionskosten Werbungskosten sein können, sofern sie beruflich veranlasst sind.

Der Rechtsstreit betraf eine Krankengymnastin, die die Kosten für das Studium der Medizin nebst Promotion auf dem Gebiet der Orthopädie vergeblich als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit geltend gemacht hatte. Ebenso wie Aufwendungen für eine berufliche Qualifikation in Form eines Universitätsstudiums zu Werbungskosten führen können, trifft nach Auffassung des BFH Gleiches auch auf Kosten für eine Promotion zu.

Für die Zuordnung derartiger Kosten zu den Erwerbsaufwendungen ist auch entscheidend, dass ein Doktortitel für das berufliche Fortkommen von erheblicher Bedeutung, sein Erwerb teilweise sogar unabdingbar ist. Mit der Promotion wurden die medizinischen Kenntnisse vertieft und erweitert und so eine konkrete Vorbereitung auf die angestrebte Berufstätigkeit als Fachärztin für Orthopädie getroffen.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de