Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Treueprämie - Anrechnung auf Mindestlohn


In einem vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entschiedenen Fall war in einem Arbeitsvertrag (hier: Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb für Geflügel) vereinbart, dass der Mindestlohn je Stunde 7,75 € beträgt. Der Arbeitnehmer erhielt jedoch für geleistete Arbeit einen Bruttostundenlohn von 7,15 €, eine Schichtzulage von 0,10 € brutto und eine Treueprämie von 0,50 € brutto. Er vertrat die Auffassung, dass die Treuprämie nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden darf.

Die Richter des BAG kamen jedoch zu dem Entschluss, dass die Treueprämie mindestlohnwirksam und somit eine Anrechnung zulässig ist. Ob und in welchem Umfang der Mindestlohnanspruch neben der Grundvergütung durch weitere Leistungen erfüllt wird, bestimmt sich danach, ob die vom Arbeitgeber erbrachten (Zusatz-)Leistungen die Normzwecke der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in dem entsprechenden Wirtschaftszweig und den TV-Mindestbedingungen sichern. Gemessen daran ist die vom Arbeitgeber geleistete Treueprämie mindestlohnwirksam. Er hat diese vorbehaltlos neben der Grundvergütung als Teil der Vergütung gezahlt.


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de