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Seit 1.2.2009 Elternzeit auch für Großeltern


Ab dem 1.2.2009 können nun auch Großeltern unter bestimmten Bedingungen in (Groß)Elternzeit gehen. Die Änderungen im Bundeselterngesetz und im Elternzeitgesetz sehen beispielsweise vor, dass die Bezugsdauer des Elterngeldes einmalig ohne Begründung geändert werden kann.

Zudem erhalten auch Großeltern Anspruch auf Elternzeit, wenn ihre Kinder minderjährig sind oder während der Schulzeit oder Ausbildung ein Kind bekommen haben. Sie können dann eine "Großelternzeit" beantragen, während der Staat das Geld weiterhin an die Eltern auszahlt.

Mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen gilt zudem eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Jeder Elternteil, der sich dann um die Kinderbetreuung kümmert, muss also mindestens zwei Monate aus dem Job aussteigen.


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