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Telefaxwerbung gegenüber Gewerbetreibenden
Bereits in einem Urteil vom 25.10.1995 entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs, dass es wettbewerbswidrig ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefaxschreiben zu richten, wenn dieser nicht damit einverstanden ist oder sein Einverständnis vermutet werden kann.
Der Umstand, dass Telefaxsendungen immer häufiger unmittelbar auf einen PC geleitet und nicht mit einem herkömmlichen Faxgerät ausgedruckt werden, ändert nichts daran, dass eine per Telefax unaufgefordert übermittelte Werbung auch gegenüber Gewerbetreibenden grundsätzlich als wettbewerbswidrig anzusehen und somit nicht zulässig ist.
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Bereits in einem Urteil vom 25.10.1995 entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs, dass es wettbewerbswidrig ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefaxschreiben zu richten, wenn dieser nicht damit einverstanden ist oder sein Einverständnis vermutet werden kann.
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