Archiv

Themen von A bis Z

A B C D E F G H I/J
K L M N O P Q R S
SCH SP ST T U V W X/Y Z



Mietvertrag mit einer GbR – Einhaltung der Schriftform


Für die Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag mit einer GbR ist es erforderlich, dass alle Gesellschafter der GbR den Mietvertrag ausnahmslos unterzeichnen. Wird der Mietvertrag für eine Vertragspartei von einem Vertreter unterzeichnet, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen.

Für die Praxis bedeutet diese Entscheidung, dass ein auf lange Zeit abgeschlossener Mietvertrag (im Entscheidungsfall 10 Jahre) im Falle der Nichteinhaltung der Schriftform als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen gilt. Das hat zur Folge, dass der Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden kann. (BGH-Urt. v. 16.7.2003 – XII ZR 65/02)


Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de