Aktuelles

 

Der neue Schufa-Score


Unternehmen sind grundsätzlich berechtigt, Bonitätsauskünfte bei der Schufa einzuholen, sofern ein sog. berechtigtes Interesse vorliegt. Ein solches besteht insbesondere dann, wenn ein Unternehmen in Vorleistung tritt, etwa indem Waren oder Dienstleistungen vor der Bezahlung bereitgestellt oder Kredite gewährt werden.

Seit dem 17.3.2026 hat die Schufa zur Berechnung des Scores neue Regeln. Der neue Score basiert nun auf 12 Kriterien anstatt auf bisher über 200. Für jedes der nachfolgenden Kriterien werden Punkte vergeben, die in die Gesamtbewertung einfließen. Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher die Kreditwürdigkeit
  • Zahlungsstörungen
  • Alter des ältesten Bankvertrags
  • Alter der ältesten Kreditkarte
  • Alter der aktuellen Adresse
  • Alter des jüngsten Rahmenkredits
  • Anzahl von Anfragen und Abschlüssen für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten
  • Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12 Monaten
  • Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten
  •  Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
  • Kreditstatus
  • Immobilienkredite oder Bürgschaften
  • Vorliegen einer Identitätsprüfung



Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Inhalt ausdrucken
zurück

Haben Sie Fragen zu dem Beitrag? Sprechen Sie uns an!
Per E-Mail oder telefonisch unter 05254 99090 0

Mitgliedschaften

Bürozeiten

Mo. - Do.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Fr.08.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr
 
Beratungstermine nach Vereinbarung

Kontakt

Krois - Michel - Ruhe Steuerberatungsgesellschaft mbH
Hatzfelder Str. 68f
33104 Paderborn
Tel: 05254 990900
Fax: 05254 9909024
E-Mail: info@steuerberater-pb.de