Aktuelles
Höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege
Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne bis 1.4.2022 in vier Schritten:
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
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Die Pflegekommission hat sich auf höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Alten- und ambulanten Krankenpflege geeinigt. Danach steigen die Mindestlöhne bis 1.4.2022 in vier Schritten:
Pflegehilfskräfte
|
qualifizierte
Pflegehilfskräfte (mind. 1-jährige Ausbildung) |
Pflegefachkräfte
|
||||
ab
|
alte BL
|
neue BL
|
alte BL
|
neue BL
|
alte BL
|
neue BL
|
1.5.2020
|
11,35 €
|
10,85 €
|
||||
1.7.2020
|
11,60 €
|
11,20 €
|
||||
1.4.2021
|
11,80 €
|
11,50 €
|
12,50 €
|
12,20 €
|
||
1.7.2021
|
15,00 €
|
15,00 €
|
||||
1.9.2021
|
12,00 €
|
12,00 €
|
12,50 €
|
12,50 €
|
||
1.4.2022
|
12,55 €
|
12,55 €
|
13,20 €
|
13,20 €
|
15,40 €
|
15,40 €
|
Zusätzlich zum gesetzlichen Urlaubsanspruch wird es für alle Beschäftigte in der Pflege weitere bezahlte Urlaubstage geben: bei Beschäftigten mit einer Fünf-Tage-Woche für das Jahr 2020 fünf Tage (für 2021 und 2022 jeweils sechs zusätzliche Tage)
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